*gem. §4 Sächsisches Kindertagesstättengesetz ist ab sofort eine Bedarfsanmeldung für einen Kindbetreuungsplatz an die Stadt Leipzig zu richten. Nach der Bedarfsanmeldung wird ein entsprechendes Aktenzeichen vergeben, dieses wird benötigt um einen Vertrag zur Kinderbetreuung abzuschließen.
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